Behörden & VersicherungenAlle YFU-Austauschschüler verfügen über eine ausreichende Krankenversicherung. Über die notwendigen Behördengänge erhalten Gastfamilien rechtzeitig alle erforderlichen Bescheinigungen und genaue Informationen von YFU. Behördengänge
Austauschschüler müssen direkt nach ihrer Ankunft bei der zuständigen Meldebehörde des Gemeindeamtes oder Magistrats gemeldet werden. Gastfamilien sollten ihre neuen Kinder hier unterstützen und wenn möglich auch begleiten.
Alle erforderlichen Bescheinigungen für Behörden und genaue Informationen erhalten Gastfamilien rechtzeitig von YFU. Sollte es doch einmal Schwierigkeiten geben, helfen unsere ehrenamtlichen Betreuer gern auch vor Ort.
Versicherungen
YFU-Austauschschüler verfügen über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Es handelt sich dabei entweder um eine von YFU abgeschlossene Gruppenversicherung oder um eine Versicherung der leiblichen Eltern im Heimatland. Bei Versicherungsfragen steht Ihnen unser YFU-Büro jederzeit zur Verfügung. |